g) Die Voraussetzungen, dass die Rekurrentin als juristische Person organisiert sein muss und es zu ihren statutarischen Aufgaben gehört, die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren, ist ohne Weiteres erstellt, weshalb sich weitere Ausführungen dazu erübrigen. Obschon der Rekurs «im Namen der Anwohner und Eltern von Schulkindern in W.___» erhoben wurde, ist zugunsten der Rekurrentin davon auszugehen, dass es sich bei der genannten Personengruppe, zumindest in einer grossen Zahl, um Vereinsmitglieder handelt.