3/12 Der Gemeinderat Z.___ beantragte mit Vernehmlassung vom 10. März 2023 sinngemäss – ein expliziter Antrag kann dem Schreiben nicht entnommen werden – die Aufhebung der Verkehrsanordnung. Er teilte zusammengefasst mit, dass die verfügte Signalisation zwar nachvollziehbar, alleine aber unzureichend sei, um die erhöhte Unfallgefahr zu entschärfen. Eine umfassende Überprüfung der Situation sowie und eine getrennte Führung des Radverkehrs seien erforderlich (act. 11).