D. Die Vorinstanz führte in ihrer Vernehmlassung vom 23. Februar 2023 aus, dass der betreffende Rad- und Fussweg seit Jahren bestehe. Aufgrund des Antrags von B.___ sei der genannte Streckenabschnitt überprüft worden. Dabei seien Sicherheitsdefizite festgestellt worden. So seien auf dem Trottoir keine Markierungen für zu Fuss Gehende angebracht – und könnten auch nicht angebracht werden – weshalb diesbezüglich ein Ungleichgewicht zwischen den Benutzergruppen bestehe.