Seit dem Tod des Ehemanns und dem Wegzug der Söhne lebte die Mutter viele Jahre allein bzw. angeblich zeitweise mit einer Schwester zusammen in Italien. Es darf davon ausgegangen werden, dass sie, auch wenn sie zeitweise mit einer Schwester zusammengewohnt hat, über die üblichen Beziehungen in der Nachbarschaft verfügte und Freundinnen und Bekannte hat. Gesundheitliche Beschwerden werden nicht vorgebracht. Im Übrigen wäre die medizinische Versorgung in Italien gewährleistet (www.eda.admin.ch). Die Beziehung zu den Söhnen und deren Familien kann weiterhin durch gegenseitige Besuche und allenfalls auch gelegentliche längere Aufenthalte der Mutter in der Schweiz gepflegt werden.