Sodann wäre die persönliche Anhörung der Mutter kein geeignetes Beweismittel für die wesentlichen Tatsachen gewesen, dass sie bedürftig gewesen ist und der Rekurrent ihr in einem Umfang Unterhalt gewährt hat, der eine Abhängigkeit mit sich gebracht hat. Es ist unschwer voraussehbar, dass die Mutter zweckgerichtete Antworten geben und keine Aussagen machen würde, die der Schilderung des Rekurrenten entgegenstünden. Diesem hätten andere Beweise offen gestanden (vgl. unten).