1. Es sei die Verfügung des Migrationsamtes des Kantons St.Gallen vom 10. Oktober 2022 aufzuheben; 2. Es sei eine Neuprüfung der Voraussetzungen für die Genehmigung des Familiennachzugs anzuordnen; 3. Es sei von Amtes wegen durch das Departement das Aktendossier zu bestellen; 4. Es sei das Gesuch um Familiennachzug als eindeutiger Härtefall einzuordnen, zu bearbeiten und letztendlich zu verfügen.