2/10 bisherigen Rahmen möglich. Da der Sohn noch nicht allzu lange in der Schweiz verweile, sei seine Rückkehr denkbar. Schliesslich sei auch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Zuzug von wirtschaftlich nicht aktiven Personen, die nie Beiträge an die Sozialwerke und Krankenkassen bezahlt hätten, sei restriktiv zu handhaben. C. Gegen diese Verfügung erhob A.___ (Rekurrent), nun ohne Rechtsvertretung, mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 Rekurs beim Sicher- heits- und Justizdepartement. Es werden folgende Anträge ge-stellt: