Am 16. Februar 2022 reichte B.___ bei der Gemeinde Y.___ ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum erwerbslosen Aufenthalt ein. Dieses Gesuch wurde später zurückgezogen. Am 25. März 2022 reichte der Sohn A.___ ein Familiennachzugsgesuch für B.___ ein. In der Folge verlangte das Migrationsamt diverse Unterlagen und gewährte rechtliches Gehör betreffend Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung, welches der Gesuchsteller, vertreten durch M.A. HSG Christian Widmer, Rechtsanwalt, Y.___, mit Eingabe vom 21. September 2022 wahrnahm.