A.___, der die italienische Staatsangehörigkeit am 20. Januar 2015 erlangt hat, ist am 26. Februar 2015 zur Erwerbstätig-keit in die Schweiz gezogen, wo er eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erhielt. Seit dem Jahr 2020 besitzt er eine Niederlassungs-bewilligung EU/EFTA. Am 27. März 2018 stellte der Sohn C.___, der mit seiner Familie in Z.___ wohnt, ein Gesuch um Familiennachzug für seine Mutter. Am 17. April 2018 zog er das Gesuch zurück.