2. a) Die TCS Regionalgruppe St.Gallen & Umgebung bezahlt eine hälftige Entscheidgebühr von Fr. 750.–. Dieser Betrag wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 1'500.– verrechnet und der Restbetrag von Fr. 750.– zurückerstattet. b) Auf die Erhebung der hälftigen Entscheidgebühr von Fr. 750.– bei der Vorinstanz wird verzichtet. 3. Das Begehren von TCS Regionalgruppe St.Gallen & Umgebung um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher: Christof Hartmann Regierungsrat 23/23