Aufgrund dieser Ausführungen sowohl im Beschluss der Vorinstanz als auch im Gutachten steht fest, dass die Neugestaltung bzw. Sanierung der St.Leonhard-Strasse und des Oberen Grabens, die im Zusammenhang mit der Realisierung der Erweiterung der Parkgarage UG 25 vorgesehene Aufhebung der Parkplätze auf der westlichen Strassenseite des Oberen Grabens (zwischen Schibenertor und Poststrasse) und das angefochtene Temporegime eng zusammenhängen