Das Gutachten geht zwar davon aus, dass die Tempo-30-Strecke unabhängig von der Neugestaltung bzw. Sanierung der Strasse möglichst zeitnah eingeführt werden könne (S. 11). Gleichwohl soll gleichzeitig als unterstützende Massnahme zur besseren Einhaltung der tieferen Höchstgeschwindigkeit das «temporäre Anbringen eines Displays zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit Bereich Oberer Graben 11 (Grabenpärkli)» realisiert werden (S. 15).