Im Beschluss der Vorinstanz, welcher der Verkehrsanordnung zugrunde liegt, wird wie erwähnt darauf hingewiesen, dass ursprünglich für die St.Leonhard-Strasse und den Oberen Graben, für die ganze Strecke Geltenwilenstrasse/St.Leonhard-Brücke bis Bahnhofstrasse/ Schibenertor, ein Gesamtprojekt erstellt und die Strecke dabei in vier Abschnitte unterteilt worden sei. Während der Abschnitt «West» (St.Leonhard-Strasse, Abschnitt Geltenwilenstrasse bis Gäbrisstrasse) seit Ende 2019 realisiert und mit der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h umgesetzt worden sei (Gutachten, S. 3), sei das Projekt «Zentrum West» (St.Leonhard-Strasse, Abschnitt