Die Darstellung des Gefahrenpotenzials wirkt zum Teil «gesucht» und «konstruiert». Das Gutachten erweckt insgesamt den Anschein, es sei von Anfang an ergebnisorientiert erstellt worden, um in Nachachtung des politischen Auftrags Argumente für die Einführung einer Tempo-30-Strecke zu finden. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsherabsetzung setzt aber voraus, dass die Notwendigkeit für jeden einzelnen Strassenabschnitt separat ausgewiesen ist.