Entgegen der Beschreibung im Gutachten kann die betroffene Strecke – St.Leonhard-Strasse / Oberer Graben, Gäbrisstrasse bis Bahnhofstrasse/Schibenertor – nämlich nicht einfach unbesehen als «einheitlich» charakterisiert werden. Das geht nicht zuletzt aus dem eingangs erwähnten Beschluss der Vorinstanz hervor, wonach für die St.Leonhard-Strasse und den Oberen Graben in den Jahren 2016/2017 ein umfassendes Strassenprojekt ausgearbeitet und dabei die ganze Strecke für die Planung in vier