Die Ausfahrten aus den Privatparkplätzen führen jeweils über das Trottoir, weshalb kein Vortrittsrecht besteht. Ebenso ist das Gefahrenpotenzial auch insofern zu relativieren, als die Parkplatzausfahrten zwischen den lichtsignalgesteuerten FGS und Knoten liegen, und sich dadurch – wie bereits erwähnt – regelmässig Lücken im Verkehr ergeben, um problemlos auf die Strasse gelangen zu können.