Aufgrund der LSA bzw. deren Rot- und Grünphasen ergeben sich allerdings regelmässig Lücken, um gefahrlos in die Strasse einmünden zu können. Zu beachten ist ebenfalls, dass die Ein- bzw. Ausfahrten (mit Ausnahme der Kanzleigasse, wo allerdings «kein Vortritt» signalisiert ist) über das Trottoir führen, weshalb sie vortrittsbelastet sind. In Bezug auf die Gefahrenstelle Nr. 10 (Kanzleigasse) liesse sich das Gefahrenpotenzial im Sinn einer milderen Massnahme bereits dadurch entschärfen, dass das Linksabbiegen untersagt würde.