Dabei handelt es sich allerdings lediglich um Parteibehauptungen. Dazu kommt, dass die Ausführungen im Gutachten teilweise wenig überzeugend sind, etwa in Bezug auf die Gefahrenstellen Nr. 2 (drei längs angeordnete Parkplätze St.Leonhard-Strasse 31) «verdeckte Sicht durch Zufussgehende», Nr. 3 (Einfahrt Durchgang zur Merkurstrasse bzw. zu Hintereingängen zwischen den Liegenschaften St.Leonhard- Strasse 20/Merkurstrasse 1 und Schützengasse 1) «erhöhte Gefahr für Auffahrunfälle durch enge Einfahrt» oder Nr. 5 «Veloeinfahrt Waisenhausstrasse».