Es handelt sich vielmehr um allgemeingültige abstrakte Ausführungen bzw. eine Vermutung. Im Gutachten (S. 12) wird zwar erklärt, dass die Gebiete entlang der St.Leonhard-Strasse der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie den Kernzonen K3 und K5 zugeteilt sind und sich die Gebiete entlang des Oberen Grabens westseitig in den Kernzonen K3 und K5 sowie der Grünzone Erholung (Grabenpärkli) und ostseitig in der Grünzone Freihaltung (Grünflächen vor den Liegenschaften) sowie der Kernzone Altstadt befinden. Ausführungen zu den zulässigen IGW in den jeweiligen Zonen fehlen