bb) Laut Gutachten (Ziff. 4.4, S. 14) ist bei fünf Liegenschaften entlang der geplanten Tempo-30-Strecke der IGW nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (SR 814.41) in der Nacht und bei einer Liegenschaft am Tag überschritten. Es sei zu erwarten, dass mit einer Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit auf 30 km/h die Lärmbelastung am Tag um rund 0.4 dB und in der Nacht um rund 1.7 dB abnehme und bei zwei der fünf Liegenschaften unter den IGW gesenkt werden könne. Um welche Liegenschaften es sich handelt und um wieviel dB der IGW überschritten ist, wird indessen nicht ausgeführt. Es handelt sich vielmehr um allgemeingültige abstrakte Ausführungen bzw. eine Vermutung.