16/23 und querendem Fussgänger aufgrund des Unfallorts nicht auszuschliessen, dass sie auf dessen Fehlverhalten (Queren der Strasse ausserhalb des FGS) zurückzuführen ist. Eine der beiden «Kollisionen mit anderem Verkehrsteilnehmer (inkl. Fussgänger)» erfolgte zwischen zwei Personenwagen (Nr. 5; bei den öffentlichen Parkplätzen im Abschnitt zwischen Bahnhofstrasse und Poststrasse bei der mittigen Baumreihe) und die andere ebenfalls ausserhalb des Perimeters (Nr. 14; bei den Parkplätzen beim Grabenpärkli).