aa) Laut Gutachten befinden sich im Bereich der von der Verkehrsanordnung betroffenen Strassenstrecke weder Schulhäuser und Kindergärten noch Altersheime. Angesichts der beidseitig vorhandenen Trottoirs (ausser im Bereich des Grabenpärklis, wo sich auf der östlichen Strassenseite des Oberen Grabens ein Trottoir befindet und der Gehweg auf der westlichen Seite der Strasse innerhalb des Parks verläuft) sowie der zehn FGS, die alle lichtsignalgesteuert sind, erscheinen die Ausführungen zum Schutzbedürfnis bzw. der Überforderung und erhöhter Gefährdung von Betagten und Kindern (Ziff. 4.1.1, S. 6) weitgehend bloss allgemein-abstrakter Natur.