4.3, S. 13), zum Lärm, zum öffentlichen Verkehr (ÖV), den Kosten sowie zu möglichen Auswirkungen auf das umliegende Strassennetz (Ziff. 4.4–4.7, S. 14) und schliesst daraus, dass mit Einführung der Tempo-30-Strecke die Verkehrssicherheit (insbesondere der Zufussgehenden und Velofahrenden, aber auch aller anderen Verkehrsteilnehmenden) verbessert und damit die Sicherheitsdefizite als Folge der geringen Sichtweiten reduziert bzw. behoben werden könnten (Ziff. 4.8 und 5, S. 14 f.).