Schliesslich beschreibt das Gutachten die Gebietsabgrenzung und Nutzungszonen (Ziff. 4.2, S. 11 f.), enthält Ausführungen u.a. zum Verkehrsaufkommen, der Verkehrszusammensetzung und zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (V50 und V85; Ziff. 4.3, S. 13), zum Lärm, zum öffentlichen Verkehr (ÖV), den Kosten sowie zu möglichen Auswirkungen auf das umliegende Strassennetz (Ziff.