13/23 des BGer 1C_513/2022 vom 7. Juli 2023 Erw. 3.1). In welcher Form ein solches Gutachten zu erstellen ist, wird nicht festgelegt. Inhalt und Umfang des Gutachtens hängen vom Zweck der Geschwindigkeitsbeschränkung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Dabei sind die Anforderungen an das Gutachten (und die Verhältnismässigkeitsprüfung) bei einer Temporeduktion auf einer Hauptstrasse strenger als bei einer solchen auf Nebenstrassen oder in Wohnquartieren.