11/23 c) Wie erwähnt ist Anfechtungsgegenstand die publizierte Verkehrsanordnung bzw. Verfügung, die aus zwei unterschiedlichen Anordnungen besteht, nämlich der Signalisation der abweichenden Höchstgeschwindigkeit auf einem bestimmten Strassenabschnitt sowie der Aufhebung der bestehenden Halteverbote auf einem anderen Strassenabschnitt, und bestimmt sich der Umfang des Streitgegenstands nach den Rechtsbegehren.