2. a) Anfechtungsgegenstand des Rekursverfahrens ist die am 22. September 2022 publizierte Verkehrsanordnung, nämlich einerseits die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der St.Leonhard-Strasse und dem Oberen Graben, im Abschnitt zwischen Gäbrisstrasse und Bahnhofstrasse, sowie andererseits die Aufhebung der bestehenden Verkehrsbeschränkung «Halten verboten» auf der St.Leonhard-Strasse und dem Oberen Graben, im Abschnitt zwischen Kornhausstrasse und Poststrasse. Fragen, die nicht Gegenstand dieser Verfügung sind, können im Rechtsmittelverfahren nicht Streitgegenstand werden.