gen des Strassenverkehrs (Art. 2 Bst. a und b). Die Rekurrentin 1 umfasst das Gebiet der st.gallischen Gemeinden Andwil, Berg, Eggersriet, Gaiserwald, Gossau, Häggenschwil, Mörschwil, Muolen, St.Gallen, Waldkirch und Wittenbach. Auch wenn sie keine Liste der einzelnen Vereinsmitglieder eingereicht hat, erscheint es aufgrund des Vereinszwecks als glaubhaft, dass eine erhebliche Anzahl ihrer Mitglieder die mit der umstrittenen Temporeduktion belegte Strecke St.Leonhard-Strasse / Oberer Graben mehr oder weniger regelmässig benutzt, zumal es sich dabei unbestrittenermassen um eine der verkehrsorientierten, städtischen Hauptverkehrsachsen West–Ost bzw. umgekehrt handelt.