2017 vom 20. März 2018 Erw. 2.2 und 1C_513/2022 vom 7. Juli 2023 Erw. 1.3). bb) Die Rekurrentin hält dafür, dass sie als Regionalgruppe des grössten Mobilitätsclubs der Schweiz sämtliche Voraussetzungen der sog. egoistischen Verbandsbeschwerde erfülle und verweist dazu auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung.