7/23 - Die betroffene Strassenstrecke existiere seit Jahrzehnten, ohne dass unter Aspekten der Verkehrssicherheit je Tempo 30 als notwendig erachtet worden sei. Dass nun plötzlich zahlreiche Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen vorliegen würden, lasse diese als konstruiert erscheinen. Mit Schreiben vom 5. Juni 2023 verzichtet die Vorinstanz auf eine Duplik, wobei sie an die bisherigen Ausführungen und Rechtsbegehren festhält. Erwägungen