Die Argumentation der Vorinstanz mit dem nicht relevanten, vernachlässigbaren Zeitverlust im Fall einer Temporeduktion bzw. die Vorgehensweise, Geschwindigkeitsherabsetzungen etappenweise auf kurzen Strecken einzuführen, sei äusserst perfid. Mit Blick auf das mehrfach genannte Ziel einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf dem ganzen Stadtgebiet müsste korrekterweise auch der Zeitverlust gesamthaft gerechnet werden. Bei richtiger Betrachtungsweise erweise sich dieser als immens.