1–11 durch bauliche Massnahmen oder durch die Aufhebung einzelner Parkplätze sei entweder nicht möglich, mit langwierigen juristischen Verfahren oder mit unverhältnismässigen Kosten verbunden. - Die Einführung der Tempo-30-Strecke sei geeignet, erforderlich und zumutbar. Die erwähnten Gefahrenstellen aufgrund der eingeschränkten Sichtweiten könnten durch die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit kostengünstig, rasch und wirksam entschärft werden.