Der Zeitverlust im Vergleich zu Tempo 30 betrage auf der rund 620 langen strittigen Strecke demnach nur rund 22 Sekunden. Im Vergleich zu der bei 50 Prozent der Verkehrsteilnehmenden nicht überschrittenen Geschwindigkeit (V50) von rund 33 km/h erhöhe sich die Fahrzeit im Vergleich zu Tempo 30 sogar um lediglich 7 Sekunden. - Diese äusserst geringe Fahrzeitverlängerung sei sowohl für Lieferfahrten wie für alle anderen Fahrzeuglenkenden vernachlässigbar. - In Bezug auf die Unfallzahlen verkenne die Rekurrentin, dass die Feststellung eines Sicherheitsdefizits als Grund für die Herabsetzung der allge-