Die stark frequentierten Fussgängerstreifen (FGS) und die Knoten seien mit Lichtsignalanlagen (LSA) gesteuert. Auf den Abschnitten zwischen den lichtsignalgesteuerten Knoten würden sich zahlreiche Zufahrten zu privaten und öffentlichen Parkplätzen sowie kleinere ungesteuerte Knoten (Einmündungen) befinden, die aufgrund der gebogenen Strassenlage und der Gebäudeecken nicht immer die nach der VSS-Norm minimal vorgeschriebenen Sichtweiten für die heute erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufweisen würden. - Das rekurrentische Argument, wonach schnelle Elektrovelos benachteiligt würden, treffe nicht zu;