bauliche Massnahmen gar nicht ernsthaft geprüft worden seien. C. Die Vorinstanz, vertreten durch die zuständige Direktion Soziales und Sicherheit (DSSI), reicht mit Vernehmlassung vom 9. Februar 2023 die Vorakten, darunter das erwähnte Gutachten, ein und stellt folgende Anträge: 1. Der Rekurs sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 5/23 2. Unter Kostenfolge.