- Wenn die Vorinstanz bei der «Prüfung alternativer Massnahmen» zum Schluss komme, dass weder eine zeitliche Beschränkung der Verkehrsanordnung noch bauliche Massnahmen geeignet seien, um die Sicherheitsdefizite zu beheben, verhalte sie sich einerseits insofern widersprüchlich als das derzeit in der Vernehmlassung stehende «Konzept Temporegime der Stadt St.Gallen» flächendeckend Tempo 30 in der Nacht einführen wolle. Andererseits übersehe sie in Bezug auf die geltend gemachten Gefahrenstellen, dass diese durch die Aufhebung privater oder öffentlicher Parkplätze an exponierten Stellen entschärft werden könnten und andere