Nachdem die Immissionsgrenzwerte (IGW) lediglich bei fünf Liegenschaften überschritten seien, sei die Temporeduktion auch in diesem Zusammenhang unverhältnismässig. - Wenn die Vorinstanz bei der «Prüfung alternativer Massnahmen» zum Schluss komme, dass weder eine zeitliche Beschränkung der Verkehrsanordnung noch bauliche Massnahmen geeignet seien, um die Sicherheitsdefizite zu beheben, verhalte sie sich einerseits insofern widersprüchlich als das derzeit in der Vernehmlassung stehende «Konzept Temporegime der Stadt St.Gallen» flächendeckend Tempo 30 in der Nacht einführen wolle.