- In Bezug auf die einzelnen Gefahrenstellen bzw. die genannten mangelnden Sichtweiten von privaten Parkplatzausfahrten sei einerseits nicht begründet bzw. nicht nachvollziehbar, inwiefern die Sicht nicht normgerecht sei. Allfällige Defizite seien andererseits nicht durch eine Temporeduktion auf der Strasse, sondern durch entsprechende bauliche Massnahmen bei den Ausfahrten, evtl. durch Aufhebung der Parkplätze, zu entschärfen.