4/23 - Bei konkreter Betrachtung hätten sich keine schweren Unfälle ereignet. Das gelegentliche Vorkommen von Unfällen sei logische Folge der äusserst intensiv befahrenen Strasse, wobei die Unfälle auf dem Knoten Schibenertor für den von der Verkehrsanordnung betroffenen Abschnitt unbeachtlich seien. - In Bezug auf die einzelnen Gefahrenstellen bzw. die genannten mangelnden Sichtweiten von privaten Parkplatzausfahrten sei einerseits nicht begründet bzw. nicht nachvollziehbar, inwiefern die Sicht nicht normgerecht sei.