Zu berücksichtigen sei, dass auch andere Verkehrsträger und Interessengruppen unter einer Temporeduktion leiden würden: Neben schnellen Elektrovelos (bis 45 km/h) seien dies insbesondere Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen. Tempo 30 habe zudem einen Negativeffekt auf den öffentlichen Verkehr und trage zur Verschlechterung der Lieferbedingungen für die Geschäfte im Stadtzentrum bei. Letztlich führe die Einführung von Tempo 30 zu einer Verteuerung der Produkte und Dienstleistungen sowie zur Verlagerung von Geschäften an die Peripherie. - Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts sei bundesrechtlich auf 50 km/h festgesetzt worden.