- Tempo 30 habe auf verkehrsorientierten Strasse grundsätzlich – vorbehältlich hier nicht zutreffender Ausnahmefälle – nichts zu suchen. Wie selbst die Vorinstanz ausführe, gehöre die St.Leonhard-Strasse zu den städtischen Hauptverkehrsachsen und sei eine der wichtigsten und meistbefahrenen Strassen der Stadt, die eigentliche «Hauptschlagader» durch das Zentrum. - Auf verkehrsorientierten Strassen sei die Interessenabwägung besonders sorgfältig vorzunehmen. Zu berücksichtigen sei, dass auch andere Verkehrsträger und Interessengruppen unter einer Temporeduktion leiden würden: