Das verwaltungsinterne Gutachten vom 30. Juni 2022 qualifiziere die St.Leonhard-Strasse und den Oberen Graben im betroffenen Abschnitt Gäbrisstrasse bis Bahnhofstrasse als verkehrsorientierte, städtische Hauptverkehrsachsen. - Als anvisiertes Ziel der Einführung von Tempo 30 nenne das Gutachten ausdrücklich und ausschliesslich die Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmenden, hingegen keine weiteren Ziele, d.h. insbesondere weder eine Verbesserung des Schutzes bestimmter Strassenbenützer, noch eine Verbesserung des Verkehrsablaufs oder eine Verminderung der Umweltbelastung.