Das für die Umsetzung der abweichenden Höchstgeschwindigkeit 30 km/h erforderliche Gutachten vom 30. Juni 2022 (nachfolgend Gutachten) liege vor. Die im Jahr 1964 angeordneten Halteverbote an der St.Leon- hard-Strasse und am Oberen Graben, Abschnitt Kornhausstrasse bis Poststrasse, seien aufgrund der heute bestehenden, praktisch durchgehenden Sicherheitslinien und ununterbrochenen Längslinien, die ein freiwilliges Anhalten ohnehin untersagen würden, überflüssig und könnten daher aufgehoben werden.