2/23 Graben auf dem Abschnitt Gäbrisstrasse bis Bahnhofstrasse mehrere Parkfelder und Einmündungen, bei denen die Sichtweiten für die heute erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht ausreichend seien. Mit einer Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Tempo- 30-Strecke) könne auch diesbezüglich die Verkehrssicherheit verbessert bzw. für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet und gleichzeitig die Lärmbelastung reduziert werden. Das für die Umsetzung der abweichenden Höchstgeschwindigkeit 30 km/h erforderliche Gutachten vom 30. Juni 2022 (nachfolgend Gutachten) liege vor.