Zur Begründung wird im erwähnten Beschluss zunächst darauf hingewiesen, dass mit der Einführung von Tempo 30 einerseits Sicherheitsdefiziten begegnet bzw. die Verkehrssicherheit für besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende verbessert und andererseits der übermässigen Umweltbelastung wie Lärm entgegengewirkt werden soll. Für die St.Leonhard-Strasse und den Oberen Graben, im Abschnitt St.Leonhard-Brücke bis Schibenertor, sei in den Jahren 2016/2017 ein umfassendes Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) ausgearbeitet worden.