Die Darstellung des Gefahrenpotenzials wirkt zum Teil «gesucht» und «konstruiert». Zudem liegt eine Verletzung des Koordinationsgrundsatzes vor und hätte die Verkehrsanordnung mit dem anstehenden Strassen- bzw. Sanierungsprojekt koordiniert werden müssen. Gutheissung des Rekurses, soweit darauf einzutreten ist. Den Entscheid finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/24 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement RDRM.2022.68 Entscheid vom 16. September 2024