d) Insgesamt stellt in Anbetracht der Strassenbreite und des grossen Aufkommens schwächerer Verkehrsteilnehmer die uneingeschränkte Zulassung des Motorfahrzeugverkehrs auf der Y.___- strasse eine erhebliche Gefährdung dar. Der Motorfahrzeugverkehr ist deshalb einzuschränken. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Gemeinderat, der ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder zu erlassen und zu publizieren hat, was auch mit Blick auf den Rechtsmittelweg erforderlich ist. Ob davon Ausnahmen vorzusehen sind, fällt ins Ermessen der Vorinstanz. Ein allfälliger Zusatz zum zweiteiligen Fahrverbot ist gegebenenfalls gleichzeitig zu verfügen und zu publizieren.