b) Der Rekurrent hat bei der Vorinstanz den Antrag gestellt, es sei bei der Kantonspolizei für die Y.___-strasse der Erlass eines allgemeinen Fahrverbots zu beantragen. Eventuell sei bei der Kantonspolizei für die Y.___-strasse der Erlass eines allgemeinen Fahrverbots zu beantragen und seien – sinngemäss – abschnittweise, subeventuell durchgehend, Fahrten der Land- und Forstwirtschaft davon auszunehmen. Ein allgemeines Fahrverbot würde insbesondere auch Fahrten mit Fahrrädern und Motorfahrrädern untersagen. Eine solche Massnahme stünde der vorinstanzlichen Beurteilung der Y.___-strasse als wichtig für den Langsamverkehr entgegen.