Aufgrund der Strassenbreite von lediglich rund 2,5 m sind auf der Y.___-strasse aber mancherorts konfliktfreie Begegnungen zwischen Personenwagen und Zufussgehenden nicht möglich. Dies gilt umso mehr bei Begegnungen von Personenwagen mit Fahrradfahrenden und Zufussgehenden mit Kinderwagen, von Lastwagen und Traktoren mit Zufussgehenden und Fahrradfahrenden oder von zwei zweispurigen Motorfahrzeugen (vgl. zu den Mindestbreiten gemäss VSS-Normen: Fussverkehr Schweiz, Faktenblatt 02/2017, Begegnungsfälle und Fahrbahnbreiten). Gefährdungen ergeben sich aus den geringen Abständen der Verkehrsteilnehmenden.