c) Dem kann nicht zugestimmt werden. Zwar sind im Bereich der wenigen vorhandenen Verzweigungen grössere Verkehrsflächen vorhanden, wo sich schwächere Verkehrsteilnehmende und Personenwagen oder andere grössere Fahrzeuge grundsätzlich gefahrlos begegnen können. Aufgrund der Strassenbreite von lediglich rund 2,5 m sind auf der Y.___-strasse aber mancherorts konfliktfreie Begegnungen zwischen Personenwagen und Zufussgehenden nicht möglich.